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Bernhard Metzger

Welche konkreten Schritte müssen Unternehmen ab 2024 zur Umsetzung der CSRD unternehmen?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union tritt ab 2024 in Kraft und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Richtlinie erweitert die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich und zielt darauf ab, die Transparenz und Konsistenz von Nachhaltigkeitsberichten zu erhöhen. Unternehmen müssen nun umfassendere und detailliertere Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen. Im Folgenden werden die konkreten Schritte beschrieben, die Unternehmen unternehmen müssen, um die Anforderungen der CSRD ab 2024 zu erfüllen.




Verständnis der Anforderungen und Erstellung eines Compliance-Plans


Analyse der CSRD-Anforderungen: Unternehmen sollten die spezifischen Anforderungen der CSRD gründlich analysieren. Dazu gehört das Verständnis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Diese Standards legen fest, welche Informationen berichtet werden müssen und wie diese zu quantifizieren sind.


Compliance-Plan erstellen: Ein detaillierter Plan sollte erstellt werden, der alle notwendigen Schritte und Verantwortlichkeiten zur Erfüllung der neuen Berichtspflichten umfasst. Dieser Plan sollte klare Meilensteine und Fristen enthalten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen rechtzeitig erfüllt werden.



Datenmanagement und -erhebung


Bestandsaufnahme der aktuellen Daten: Unternehmen sollten eine Bestandsaufnahme ihrer derzeit verfügbaren Daten zu ESG-Themen durchführen und identifizieren, welche zusätzlichen Daten benötigt werden. Dies umfasst Daten zu Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Wasserverbrauch, Abfallmanagement, sozialen Indikatoren und Governance-Strukturen.


Einführung von Datenerhebungssystemen: Implementierung oder Aktualisierung von IT-Systemen und Prozessen zur Erhebung, Überwachung und Analyse der erforderlichen ESG-Daten. Dies kann den Einsatz von Softwarelösungen zur Datenintegration und -analyse sowie die Schulung von Mitarbeitern in der Datenerfassung und -verarbeitung umfassen.



Integration der doppelten Wesentlichkeit


Bewertung der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen selbst bewerten und berichten. Diese doppelte Wesentlichkeit erfordert eine umfassende Analyse der internen und externen Nachhaltigkeitsfaktoren.


Stakeholder-Engagement: Einbeziehung relevanter Stakeholder, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren. Dies kann durch Stakeholder-Umfragen, Workshops und Konsultationen erfolgen.



Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts


Berichterstattung nach ESRS: Der Bericht muss den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen. Diese Standards legen fest, welche Informationen berichtet werden müssen und wie diese zu quantifizieren sind. Der Bericht sollte klar und verständlich sein und sowohl qualitative als auch quantitative Informationen enthalten.


Externe Prüfung: Sicherstellung, dass der Nachhaltigkeitsbericht von einer externen Stelle geprüft wird, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen zu gewährleisten. Die Prüfung erfolgt zunächst mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) und soll im Laufe der Zeit auf hinreichende Sicherheit (Reasonable Assurance) ausgeweitet werden.



Schulung und Sensibilisierung


Mitarbeiterschulungen: Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für die neuen Anforderungen zu schärfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Abteilungen über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Dies umfasst Schulungen zu den neuen Berichtspflichten, den ESG-Datenanforderungen und den internen Prozessen zur Datenerhebung und -analyse.


Kommunikation und Transparenz: Interne und externe Kommunikation über die neuen Berichtspflichten und die Fortschritte bei der Umsetzung, um Transparenz und Vertrauen zu fördern. Dies kann durch regelmäßige Updates, interne Newsletter und externe Berichte erfolgen.



Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung


Überwachung und Anpassung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Berichtsprozesse und -systeme, um sicherzustellen, dass sie den sich entwickelnden Anforderungen und Best Practices entsprechen. Dies kann durch interne Audits, Benchmarking und den Austausch von Best Practices erfolgen.


Feedback-Mechanismen: Implementierung von Mechanismen zur Erfassung von Feedback und kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies kann durch Umfragen, Feedback-Formulare und regelmäßige Überprüfungen der Berichtsprozesse erfolgen.



Für welche Firmen ist die Umsetzung Pflicht?


Die CSRD erweitert den Kreis der Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Betroffen sind:


  • Große Unternehmen: Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.

  • Börsennotierte Unternehmen: Alle Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, unabhängig von ihrer Größe. Dies schließt auch kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen (KMUs) ein, allerdings gibt es für KMUs erleichterte Berichterstattungsanforderungen.

  • Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen: Diese müssen unabhängig von ihrer Größe detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen, da sie eine zentrale Rolle im Finanzsystem und bei der Finanzierung nachhaltiger Projekte spielen.

  • Große Muttergesellschaften von Unternehmensgruppen: Auch diese müssen konsolidierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die alle Tochtergesellschaften umfassen.

  • Nicht-EU-Unternehmen: Unternehmen, die mehr als 150 Millionen Euro Umsatz auf dem EU-Markt generieren und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, müssen ebenfalls berichten.



Fazit


Die Umsetzung der CSRD ab 2024 erfordert von Unternehmen eine systematische und umfassende Herangehensweise. Durch die frühzeitige Vorbereitung und die Einführung geeigneter Prozesse und Systeme können Unternehmen sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern. Diese Schritte helfen Unternehmen nicht nur, gesetzeskonform zu bleiben, sondern bieten auch die Möglichkeit, sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit zu positionieren und langfristig Wettbewerbsvorteile zu erzielen.


 

Über Metzger - REAL ESTATE ADVISORY:

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Kontakt:

Metzger - REAL ESTATE ADVISORY

Dipl. Ing. (FH) Bernhard Metzger

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Fon:   +49 (0)8143 / 94494  

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